Wer wir sind

Lesen Sie gern hier unsere Vorstellung in unserem Blog: Vorstellung - wer wir sind.

 

In diesem Blogbeitrag finden Sie außerdem einen Bericht von unserer ehemaligen 2. Vorstandsvorsitzenden W. Lenzke - wie ihr Hund Spike aus dem Tierschutz in ihre Familie kam, erschienen in der Zeitschrift Partner Hund, Ausg. 01/2016.


Die Satzung (auszugsweise)

  • Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes im Inland durch Aufklärung und Belehrung. Der Schwerpunkt liegt vor allem in der Novellierung aller bestehender deutscher Hundegesetze und -verordnungen; Förderung der Halterkunde, des allgemeinen Verständnisses für Hund und Halter; Förderung von tierschutz- und artgerechter sowie sachkundiger Haltung aller Hunde.
  • Förderung von Hundesport und -Erziehung
  • Förderung einer Überarbeitung der Hundeabgabenverordnung
  • Förderung eines harmonischen und verständnisvollen Miteinanders in der Bevölkerung; Förderung der Akzeptanz aller Rassen.
  • Förderung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung

(weitere Auszüge siehe unter Konto und komplett unter Downloads)


Wie wollen wir vorgehen?

  • Einreichung unserer Petition (erfolgt im Nov. 2015), die sowohl landes- als auch bundesweit die Abschaffung der Rasselisten fordert. Diese Petition ist mit fundierten Nachweisen aus Untersuchungen, Statistiken, Verhaltensforschungen etc. umfangreich ergänzt, so dass sich ein genaues Bild über die tatsächliche Sachlage gemacht werden kann.
  • Wir zeigen damit auf, dass und wie sich die bestehenden Rasselisten seit Jahren im Alltag und rechtlich von selbst ad absurdum geführt haben und vor allem, dass den Auflagen des des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des Ersten Senats vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01), Zitat:

    „… das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen. …“

    bislang gesetzgebungs- und verwaltungsseits sprich auch seitens der Politik nur äußerst unzureichend nachgekommen bzw. sogar gegenläufig dazu gehandelt  wird. Dies belegen auch wiederum diverse Reaktionen aus den Bundesländern auf unsere Eingabe hin, die wir in unserem Blog sämtlichst dokumentieren (die Links dazu sind u. a. hier eingestellt).

  • Unterstützt werden wir hierbei von namhaften Verhaltensforschern (siehe rechts) und Kynologen, Tierärzten/Veterinären, Hundetrainern und der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Tierschutzbeauftragte).
  • Ebenfalls beigefügt sind der Petition Vorschläge zu einem Hundegesetz, das von allen Bundesländern eingeführt werden könnte. Die hier bestehende Gesetzgebungskompetenz der Länder schließt nicht aus, angeglichene Gesetze auf Länderebene zu haben. Diese Vorschlägen werden - wie es in Niedersachsen bereits erfolgreich praktiziert und in Schleswig-Holstein ab 2016 der Fall ist - die allgemeine Halterkunde in den Vordergrund stellen. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn er tatsächlich gefährlich wurde, dies jedoch rasseunabhängig.
  • Weiterhin werden wir schwerpunktmäßig Eltern, Lehrer, Kinder und Hundebesitzer zum Thema "Kind und Hund" informieren und aufklären - da hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für Verletzungen aus mangelnder Sachkenntnis besteht. Hier haben wir bereits eine Broschüre "Kind & Hund - Ein Ratgeber für den richtigen Umgang miteinander" verfasst.